Sicherheitsvorkehrungen, Verhaltensregeln und Vorfahrtsregeln auf der Alster

Ende April 2013 ereignete sich auf der Hamburger Außenalster ein schweres Unglück eines 13-jährigen Ruderers mit tödlichem Ausgang.

Verständlicher Weise bewirken derartig tragische Vorfälle, dass Sie sich nun umso mehr Gedanken zur Sicherheit der Kinder beim Rudertraining auf dem Wasser machen. Wir können diese Ängste, Sorgen und Bedenken nachvollziehen. Daher haben wir nachfolgend die Sicherheitsvorkehrungen, die entsprechenden üblichen Verhaltensregeln auf dem Wasser sowie die allgemein gültigen Vorfahrtsregeln auf der Alster aufgeführt. Abschließend wird kurz auf die Schwimm- bzw. Rettungswestenthematik eingegangen.

Unfälle können, wie in jeder anderen Freizeitaktivität oder Lebenssituation, leider auch beim Rudern, vorkommen. Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und Verhaltensregeln, nach denen wir uns im Ruderclub des Johanneums richten, sowie der allgemein gültigen Vorfahrtsregeln auf der Alster werden die Risiken und Gefahren, die beim Rudern bestehen könnten, aber deutlich minimiert:

1. Nur wenn die Kinder ein Freischwimmerzeugnis oder die hierzu nötigen Fertigkeiten besitzt, darf gerudert werden.
2. Bei Gewitter oder nahendem Unwetter wird entweder gar nicht gerudert oder das Wasser wird umgehend verlassen.
3. Nur wenn ein Motorboot während der Trainingszeit zur Verfügung steht, dürfen die Kinder im Skiff und anderen, als weniger lagestabil gekennzeichneten Booten rudern.
4. Ausschließlich bei angemessenen Wetterbedingungen und Wassertemperaturen dürfen die Kinder im Skiff und anderen, als weniger lagestabil gekennzeichneten Booten rudern.
5. Ausschließlich geübte und erfahrene Kinder dürfen selbstständig im Rahmen der Trainingszeiten aber mindestens in Zweiergruppen im Skiff und anderen, als weniger lagestabil gekennzeichneten Booten rudern und müssen dabei in gegenseitiger Rufweite bleiben.
6. Das Fahrziel muss mit dem dazugehörigen Bootsnamen und den Namen der Ruderer vor dem Ablegen in das Fahrtenbuch eingetragen werden. Während des Trainings muss das Fahrziel eingehalten werden.
7. Im Falle einer Kenterung sollen die Kinder selbstständig versuchen wieder ins Boot einzusteigen (Hierzu versuchen wir zeitnah nach dem Erlernen des Ruderns in Skiffs oder weniger lagestabil gekennzeichneten Booten ein Kentertraining durchzuführen). Gelingt dies nicht, müssen die Kinder am gekenterten Boot bleiben, sich nach Möglichkeit auf das Boot hinaufziehen, auf sich aufmerksam machen und eine Fremdrettung abwarten. Mit dem selbstständigen Wiedereinstieg in oder das Hinaufziehen auf das Boot beugen die Kinder einer evtl. durch das Wasser bedingten Unterkühlung vor.
8. Die Kinder dürfen nach einer Kenterung niemals Richtung Ufer schwimmen, sondern müssen immer am zwar gekenterten aber sicheren Boot bleiben. Auch ein gekentertes Boot bietet die höchstmögliche Sicherheit auf dem Wasser. Die Distanz zum Ufer wird oft unterschätzt.
9. Das Tragen von für den Rudersport angemessener Sportbekleidung dient nicht nur der Beweglichkeit sondern auch der Sicherheit. Vollgesogene Jogginghosen, Pullover oder Jacken erschweren das Schwimmen im Falle einer Kenterung ungemein. Es gibt sehr gute Funktionskleidung für den Rudersport, die weniger hinderlich ist.
10. Die Berufsschifffahrt, wie Alsterdampfer, Schlepper, Barkassen, Polizeiboote u.ä. hat Vorfahrt. Bei allen übrigen Booten, wie Segelboote, Ruderboote, Paddelboote u.ä. gilt grundsätzlich das Gebot: rechts vor links. Dies bedeutet, dass man den Gegenverkehr sowohl in den Kanälen als auch auf der Außenalster links, also auf Backbord, passieren lässt. Ruderboote untereinander handeln nach dem Grundsatz: Gig-Boote gewähren Rennbooten die Vorfahrt, Kleinboote gewähren Großbooten die Vorfahrt.
11. Um eine drohende Kollision – egal ob verschuldet, unverschuldet, beteiligt oder unbeteiligt – zu vermeiden, macht man im Gefahrenfall das gefährdete Boot durch den Ausruf „Wahrschau“ (wahrnehmen und schauen) auf die drohende Gefahrenquelle aufmerksam.
12. Bei der Durchfahrt von schmalen Durchfahrten oder einspurigen Brücken hat das stromabwärts fahrende Boot Vorfahrt (Das Wasser aller Kanäle und der Alster selber fließt Richtung Binnenalster weiter zur Elbe).

Das Tragen von Schwimm- oder Rettungswesten ist im Rudersport, wie wir ihn in betreiben, nicht üblich. Die momentan auf dem Markt verfügbaren Modelle erhöhen ohne Frage die Sicherheit im Notfall, behindern aber stark den Bewegungsablauf beim Rudern und fördern unter Umständen sogar eine Kenterung durch Verhaken der Hände in der Rücklage oder sorgen im Falle einer Kenterung dafür, dass der Gekenterte nicht mehr in der Lage ist, selbstständig wieder in sein Boot einzusteigen. Jede Kenterung, so harmlos sich auch gewesen sein mag, wird hierdurch zwingend zu einem Rettungseinsatz für das Motorboot. Unter normalen Umständen kommt es beim Rudern auf der Alster zu keiner Notfallsituation, in der eine Schwimmweste für den Gekenterten erforderlich wäre. Sollten Sie Ihrem Kind dennoch eine Schwimmweste besorgen und mit zum Training geben, werden wir dafür Sorge tragen, dass die Schwimmweste getragen und ordnungsgemäß angelegt wird. Vorausgesetzt, wir sind über deren Vorhandensein informiert. Wir haben am Bootshaus zudem eine ausreichende Anzahl an Schwimm- bzw. Rettungswesten zur Verfügung, die bei Bedarf gern genutzt werden können.

Nach Beratung durch Sportmediziner haben die Hamburger Ruderclubs und -vereine beschlossen, das bei Wassertemperaturen unter 15°C die komplette Mannschaft kenterungsgefährdeter Boote Schwimmwesten zu tragen hat. Auf der Website www.hamburg.de/sport wird die aktuelle Wassertemperatur der Außenalster (Messpunkt Lombardsbrücke) angezeigt.

Selbstverständlich stehen wir für weitere Fragen zu Sicherheitsvorkehrungen, Verhaltensregeln und den allgemein gültigen Vorfahrtsregeln auf der Alster zur Verfügung oder können Empfehlungen hinsichtlich geeigneter Kleidung oder eventuell auch zum Erwerb von Schwimm- bzw. Rettungswesten geben.

Der RdJ-Vorstand und die Trainer

Ruderclub des Johanneums